Anhang zur Datenschutzerklärung · Deutsch

Anhang zur Datenschutzerklärung für Auslandsgemeinden

Deutsche Übersetzung für Kirchengemeinden, die Wesleysoft außerhalb der Republik Korea nutzen.
Maßgeblich ist das koreanische Original.

Übersetzung — gültig ab 12. Oktober 2026

Dies ist eine deutsche Übersetzung, die Ihrem Verständnis dient. Maßgeblich ist die koreanische Originalfassung (Artikel 11). Koreanisches Original: 개인정보 처리방침 부록. Dieser Anhang gilt nur für Kirchengemeinden, die Wesleysoft außerhalb der Republik Korea nutzen; für Gemeinden in Korea ändert sich nichts. Die Datenschutzerklärung selbst finden Sie unter 개인정보처리방침 (koreanisch).

Wesleysoft (das „Unternehmen“) ergänzt seine Datenschutzerklärung (die „Erklärung“) um diesen Anhang für Kirchengemeinden, die Wesley Gyojeok (웨슬리 교적, Gemeindeverwaltung), Wesley Jaejeong (웨슬리 재정, Gemeindefinanzen) und Wesley Simbang Plus (웨슬리 심방플러스, Seelsorgebesuche) außerhalb der Republik Korea nutzen. Soweit dieser Anhang nichts regelt, gilt die Erklärung. Weichen dieser Anhang und die Erklärung voneinander ab, hat dieser Anhang für Auslandsgemeinden Vorrang.

Artikel 1 (Geltungsbereich)

  1. Dieser Anhang gilt für Kirchengemeinden, die bei der Registrierung 「해외 사용 교회」 (Nutzung außerhalb Koreas) gewählt haben und vom Unternehmen freigegeben wurden (jeweils eine „Auslandsgemeinde“), sowie für die personenbezogenen Daten von Gemeindemitgliedern und weiteren Personen, die eine Auslandsgemeinde in den Dienst eingibt.
  2. Eine Auslandsgemeinde kann sich erst nach der Freigabe durch das Unternehmen anmelden. Bis dahin verarbeitet das Unternehmen nur die für den Registrierungsantrag erforderlichen Angaben.

Artikel 2 (Rollen und Verantwortlichkeiten)

  1. Für die Mitgliederdaten und Finanzunterlagen, die eine Auslandsgemeinde eingibt, ist die Auslandsgemeinde diejenige Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet (Verantwortlicher). Das Unternehmen verarbeitet diese Daten im Auftrag und nach Weisung der Auslandsgemeinde (Auftragsverarbeiter).
  2. Das Unternehmen verarbeitet die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erbringung des Dienstes und sieht sie ohne Weisung der Auslandsgemeinde weder ein noch nutzt es sie.
  3. Pflichten, die das Recht des Landes der Gemeinde dem Verantwortlichen auferlegt — etwa die Information der Mitglieder über die Verarbeitung, die Sicherstellung einer Rechtsgrundlage und die Beantwortung von Anträgen auf Ausübung von Betroffenenrechten —, erfüllt die Auslandsgemeinde. Das Unternehmen unterstützt sie dabei mit den erforderlichen Funktionen und Informationen.
  4. Die Bedingungen der Auftragsverarbeitung zwischen der Auslandsgemeinde und dem Unternehmen regelt der gesonderte „Vertrag über die Auftragsverarbeitung für Auslandsgemeinden“.

Artikel 3 (Verarbeitete personenbezogene Daten)

  1. Für Registrierung und Kontoverwaltung verarbeitet das Unternehmen selbst folgende Angaben:

    1. Pflichtangaben — Name der Gemeinde, Land der Nutzung, Name der Kontaktperson, Mobilfunknummer (mit Ländervorwahl), E-Mail-Adresse, Passwort

    2. Von Auslandsgemeinden wird keine koreanische Kennnummer für Kirchengemeinden (고유번호) erhoben. Die Bestätigung der Registrierung sowie die Wiederherstellung von Kennung und Passwort erfolgen ausschließlich per E-Mail.

  2. Die im Auftrag einer Auslandsgemeinde verarbeiteten Mitgliederdaten und Finanzunterlagen entsprechen Artikel 2 der Erklärung. Zusätzlich können verarbeitet werden:

    1. Nach- und Vorname in lateinischer Schrift; Anschrift im Format des jeweiligen Landes (Straße, Ort, Bundesland oder Region, Postleitzahl)

    2. Sofern die Gemeinde Zuwendungsbestätigungen nach dem Recht ihres Landes ausstellt: Name und Anschrift der Spender sowie Betrag und Datum der Zuwendung

  3. Für Auslandsgemeinden verarbeitet das Unternehmen keine koreanischen Einwohnermeldenummern. Die Gemeinde kann auf die Eingabe von Geburtsdaten verzichten.

Artikel 4 (Speicherort und Übermittlung in Drittländer)

  1. Alle Daten der Auslandsgemeinden werden auf den Servern des Unternehmens in der Republik Korea gespeichert (Unterauftragsverarbeiter: YourIT Co., Ltd.) und für jede Gemeinde getrennt von den Daten anderer Gemeinden verarbeitet.
  2. Gibt eine Auslandsgemeinde Daten in den Dienst ein, werden diese aus dem Land der Gemeinde in die Republik Korea übermittelt. Grundlage dieser Übermittlung ist:

    1. Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Norwegen, Island und Liechtenstein — der Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem sie ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten in der Republik Korea festgestellt hat (Durchführungsbeschluss (EU) 2022/254 der Kommission vom 17. Dezember 2021).

    2. Vereinigtes Königreich — The Data Protection (Adequacy) (Republic of Korea) Regulations 2022.

    3. Türkei — Mitgliederdaten werden erst verarbeitet, nachdem die Auslandsgemeinde und das Unternehmen den von der türkischen Datenschutzbehörde festgelegten Standardvertrag geschlossen haben und die Auslandsgemeinde ihn der Behörde gemeldet hat.

    4. Andere Länder — Mitgliederdaten werden erst verarbeitet, nachdem die Auslandsgemeinde und das Unternehmen das nach dem Recht dieses Landes vorgeschriebene Übermittlungsinstrument (z. B. Standardvertragsklauseln) eingerichtet haben.

  3. Außer im Fall des Artikels 6 übermittelt das Unternehmen die Daten der Auslandsgemeinden nicht weiter in Länder außerhalb der Republik Korea.

Artikel 5 (Unterauftragsverarbeitung)

  1. Zur Erbringung des Dienstes setzt das Unternehmen die in Artikel 5 der Erklärung genannten Auftragsverarbeiter als Unterauftragsverarbeiter ein. Für Auslandsgemeinden sind dies die folgenden. Alle sind Unternehmen mit Sitz in der Republik Korea und verarbeiten die Daten in der Republik Korea.
    UnterauftragsverarbeiterÜbertragene Tätigkeit
    YourIT Co., Ltd.Bereitstellung von Servern und Speicherplatz; Datenspeicherung
    NHN Cloud Corp.Versand von E-Mails wie Registrierungsbestätigungen, Zahlungshinweisen und Passwortwiederherstellung (an ausländische Mobilfunknummern werden keine SMS versandt)
    Upstage Co., Ltd.Erstellung von Predigtentwürfen in Wesley Simbang Plus (es werden nur die in Artikel 2 der Erklärung genannten Angaben übermittelt; keine Angaben, die ein Mitglied identifizieren)
    Toss Payments Co., Ltd.Abwicklung der Gebührenzahlungen (Auslandsgemeinden zahlen derzeit per Banküberweisung)
  2. Ändert oder ergänzt das Unternehmen einen Unterauftragsverarbeiter, ändert es diesen Anhang und teilt dies vorab mit. Die Auslandsgemeinde kann nach Maßgabe des Vertrags über die Auftragsverarbeitung widersprechen.

Artikel 6 (Routenführung und Google Maps)

  1. Drückt ein Nutzer einer Auslandsgemeinde in Wesley Simbang Plus bei einem Besuchstermin die Schaltfläche „Route“ (길안내), wird die Zieladresse an den von Google LLC (USA) betriebenen Kartendienst übermittelt.
  2. Übermittelt wird nur die Zieladresse des gewählten Termins. Andere Angaben wie Name oder Kontaktdaten des Mitglieds werden nicht übermittelt. Ohne Drücken der Schaltfläche wird nichts übermittelt.
  3. Die übermittelte Adresse wird nach der Datenschutzerklärung von Google LLC verarbeitet.

Artikel 7 (Rechte der Mitglieder und ihre Ausübung)

  1. Mitglieder können nach Maßgabe des Rechts des Landes der Gemeinde Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten ausüben, etwa das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Beruht eine Verarbeitung auf einer Einwilligung, können sie diese jederzeit widerrufen.
  2. Die Rechte sind grundsätzlich gegenüber der Auslandsgemeinde als der Verantwortlichen geltend zu machen. Die Auslandsgemeinde kann Mitgliederdaten in der Benutzeroberfläche des Dienstes einsehen, berichtigen, löschen und herunterladen.
  3. Wendet sich ein Mitglied direkt an das Unternehmen, leitet das Unternehmen das Anliegen unverzüglich an die Gemeinde weiter und handelt nach deren Weisung.
  4. Mitglieder haben das Recht, sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes, in dem sie leben, zu beschweren.

Artikel 8 (Speicherdauer und Vernichtung)

Speicherdauer und Art der Vernichtung der Daten von Auslandsgemeinden richten sich nach den Artikeln 3 und 8 der Erklärung. Nach Ende des Nutzungsvertrags werden die Daten 90 Tage aufbewahrt, damit die Gemeinde sie exportieren kann, und anschließend so vernichtet, dass sie nicht wiederhergestellt werden können. Verlangt eine Auslandsgemeinde die sofortige Vernichtung, vernichtet das Unternehmen die Daten unverzüglich.

Artikel 9 (Sicherheitsmaßnahmen)

Das Unternehmen wendet auf die Daten der Auslandsgemeinden dieselben Maßnahmen an, die in Artikel 9 der Erklärung beschrieben sind. Dazu gehören die Verschlüsselung bei der Übertragung (HTTPS), die Speicherung von Passwörtern in nicht umkehrbarer Form, Zugriffskontrollen, die die Daten jeder Gemeinde trennen, sodass andere Gemeinden sie nicht sehen können, rollenbasierte Berechtigungen, der Betrieb einer Firewall und einer Schutzsoftware gegen Schadprogramme sowie regelmäßige Sicherungen.

Artikel 10 (Meldung von Datenschutzverletzungen)

  1. Erfährt das Unternehmen von einem Vorfall, bei dem Daten einer Auslandsgemeinde abgeflossen sind oder abgeflossen sein könnten, teilt es der Gemeinde unverzüglich den Sachverhalt, die Umstände, den Umfang der betroffenen Daten und die ergriffenen Maßnahmen mit.
  2. Das Unternehmen stellt die Informationen und die Unterstützung bereit, die die Auslandsgemeinde benötigt, um die Aufsichtsbehörde und die Mitglieder innerhalb der nach dem Recht ihres Landes geltenden Frist zu benachrichtigen.

Artikel 11 (Sprache)

Maßgeblich ist die koreanische Fassung dieses Anhangs. Übersetzungen ins Englische und in andere Sprachen dienen dem Verständnis. Weicht eine Übersetzung von der koreanischen Originalfassung ab, gilt die koreanische Originalfassung, sofern das Recht des Landes der Gemeinde nichts anderes bestimmt.

Artikel 12 (Kontakt)

Fragen zu diesem Anhang und Anträge auf Ausübung von Rechten können an den Datenschutzverantwortlichen des Unternehmens (Chief Privacy Officer nach koreanischem Recht) gerichtet werden.

DatenschutzverantwortlicherChoi Sangbong (Inhaber)
E-Mailwesleysoft@wesleysoft.com
ErreichbarkeitWerktags, koreanische Zeit (auf der Kontaktseite wird zusätzlich die Ortszeit des Landes der Gemeinde angezeigt)

Schlussbestimmung

Dieser Anhang tritt am 12. Oktober 2026 in Kraft.

Wesleysoft · Inhaber: Choi Sangbong · Geschäftsregistrierungsnummer (사업자등록번호) 237-31-01809
Anschrift: 101-105, 74 Bonghwa-ro, Wonju-si, Gangwon State, Republik Korea (Dangye-dong, Dangye Samik Apartment)
Telefon +82 10-2586-5119 · E-Mail wesleysoft@wesleysoft.com

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