Deutsche Übersetzung für Kirchengemeinden, die Wesleysoft außerhalb der Republik Korea nutzen.
Maßgeblich ist das koreanische Original.
Dies ist eine deutsche Übersetzung, die Ihrem Verständnis dient. Maßgeblich ist die koreanische Originalfassung (Artikel 11). Koreanisches Original: 개인정보 처리방침 부록. Dieser Anhang gilt nur für Kirchengemeinden, die Wesleysoft außerhalb der Republik Korea nutzen; für Gemeinden in Korea ändert sich nichts. Die Datenschutzerklärung selbst finden Sie unter 개인정보처리방침 (koreanisch).
Wesleysoft (das „Unternehmen“) ergänzt seine Datenschutzerklärung (die „Erklärung“) um diesen Anhang für Kirchengemeinden, die Wesley Gyojeok (웨슬리 교적, Gemeindeverwaltung), Wesley Jaejeong (웨슬리 재정, Gemeindefinanzen) und Wesley Simbang Plus (웨슬리 심방플러스, Seelsorgebesuche) außerhalb der Republik Korea nutzen. Soweit dieser Anhang nichts regelt, gilt die Erklärung. Weichen dieser Anhang und die Erklärung voneinander ab, hat dieser Anhang für Auslandsgemeinden Vorrang.
1. Pflichtangaben — Name der Gemeinde, Land der Nutzung, Name der Kontaktperson, Mobilfunknummer (mit Ländervorwahl), E-Mail-Adresse, Passwort
2. Von Auslandsgemeinden wird keine koreanische Kennnummer für Kirchengemeinden (고유번호) erhoben. Die Bestätigung der Registrierung sowie die Wiederherstellung von Kennung und Passwort erfolgen ausschließlich per E-Mail.
1. Nach- und Vorname in lateinischer Schrift; Anschrift im Format des jeweiligen Landes (Straße, Ort, Bundesland oder Region, Postleitzahl)
2. Sofern die Gemeinde Zuwendungsbestätigungen nach dem Recht ihres Landes ausstellt: Name und Anschrift der Spender sowie Betrag und Datum der Zuwendung
1. Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Norwegen, Island und Liechtenstein — der Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem sie ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten in der Republik Korea festgestellt hat (Durchführungsbeschluss (EU) 2022/254 der Kommission vom 17. Dezember 2021).
2. Vereinigtes Königreich — The Data Protection (Adequacy) (Republic of Korea) Regulations 2022.
3. Türkei — Mitgliederdaten werden erst verarbeitet, nachdem die Auslandsgemeinde und das Unternehmen den von der türkischen Datenschutzbehörde festgelegten Standardvertrag geschlossen haben und die Auslandsgemeinde ihn der Behörde gemeldet hat.
4. Andere Länder — Mitgliederdaten werden erst verarbeitet, nachdem die Auslandsgemeinde und das Unternehmen das nach dem Recht dieses Landes vorgeschriebene Übermittlungsinstrument (z. B. Standardvertragsklauseln) eingerichtet haben.
| Unterauftragsverarbeiter | Übertragene Tätigkeit |
|---|---|
| YourIT Co., Ltd. | Bereitstellung von Servern und Speicherplatz; Datenspeicherung |
| NHN Cloud Corp. | Versand von E-Mails wie Registrierungsbestätigungen, Zahlungshinweisen und Passwortwiederherstellung (an ausländische Mobilfunknummern werden keine SMS versandt) |
| Upstage Co., Ltd. | Erstellung von Predigtentwürfen in Wesley Simbang Plus (es werden nur die in Artikel 2 der Erklärung genannten Angaben übermittelt; keine Angaben, die ein Mitglied identifizieren) |
| Toss Payments Co., Ltd. | Abwicklung der Gebührenzahlungen (Auslandsgemeinden zahlen derzeit per Banküberweisung) |
Speicherdauer und Art der Vernichtung der Daten von Auslandsgemeinden richten sich nach den Artikeln 3 und 8 der Erklärung. Nach Ende des Nutzungsvertrags werden die Daten 90 Tage aufbewahrt, damit die Gemeinde sie exportieren kann, und anschließend so vernichtet, dass sie nicht wiederhergestellt werden können. Verlangt eine Auslandsgemeinde die sofortige Vernichtung, vernichtet das Unternehmen die Daten unverzüglich.
Das Unternehmen wendet auf die Daten der Auslandsgemeinden dieselben Maßnahmen an, die in Artikel 9 der Erklärung beschrieben sind. Dazu gehören die Verschlüsselung bei der Übertragung (HTTPS), die Speicherung von Passwörtern in nicht umkehrbarer Form, Zugriffskontrollen, die die Daten jeder Gemeinde trennen, sodass andere Gemeinden sie nicht sehen können, rollenbasierte Berechtigungen, der Betrieb einer Firewall und einer Schutzsoftware gegen Schadprogramme sowie regelmäßige Sicherungen.
Maßgeblich ist die koreanische Fassung dieses Anhangs. Übersetzungen ins Englische und in andere Sprachen dienen dem Verständnis. Weicht eine Übersetzung von der koreanischen Originalfassung ab, gilt die koreanische Originalfassung, sofern das Recht des Landes der Gemeinde nichts anderes bestimmt.
Fragen zu diesem Anhang und Anträge auf Ausübung von Rechten können an den Datenschutzverantwortlichen des Unternehmens (Chief Privacy Officer nach koreanischem Recht) gerichtet werden.
| Datenschutzverantwortlicher | Choi Sangbong (Inhaber) |
|---|---|
| wesleysoft@wesleysoft.com | |
| Erreichbarkeit | Werktags, koreanische Zeit (auf der Kontaktseite wird zusätzlich die Ortszeit des Landes der Gemeinde angezeigt) |
Dieser Anhang tritt am 12. Oktober 2026 in Kraft.
Wesleysoft · Inhaber: Choi Sangbong · Geschäftsregistrierungsnummer (사업자등록번호) 237-31-01809
Anschrift: 101-105, 74 Bonghwa-ro, Wonju-si, Gangwon State, Republik Korea (Dangye-dong, Dangye Samik Apartment)
Telefon +82 10-2586-5119 · E-Mail wesleysoft@wesleysoft.com
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